Home | Kontakt | Suche | Mein Konto | Warenkorb | Zur Kasse  

Shop24
 Projekte
EWU Seminarverwaltung
EWU Jobvermittlung
 Produkte
 Downloads
Software
Plugins
Updateverträge
Reseller
 Service
Online-Hilfen
FileMaker Hosting
Web Hosting
Rankingservice
Homepageerstellung
Jobs und Praktika
Kontakt
 Information
Datenschutz
Unsere AGBs
Versandkosten
Impressum
Widerrufsrecht
Partner


Businessplan Bügelservice

18,90€
[inkl. 19% MwSt zzgl. Versandkosten]



Der Inhalt und Aufbau des hier dargestellten Existenzgründungskonzeptes wurde durch die Unternehmensberatung EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH erarbeitet und orientiert sich an der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebenen Gliederungshilfe zur Gestaltung von Geschäftsplänen.

Die Gliederung und der Inhalt entsprechen den aktuellen Richtlinien bzw. Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit, IHK, HWK usw. und werden laufend aktualisiert. Sie erhalten hier ein von der Agentur für Arbeit und anderen öffentlichen Trägern (IHK, HWK, Banken usw.) vielfach geprüftes, anerkanntes, vollständiges und erfolgreiches Existenzgründungskonzept mit dem Sie sich eine eigene Existenz aufbauen können.

Selbstverständlich erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung, die Sie als Vorgründungskosten gegenüber dem Finanzamt verbuchen können!

Starten Sie jetzt mit uns in Ihre neue berufliche Zukunft - wie begleiten Sie gern dabei!


E x i s t e n z g r ü n d u n g s k o n z e p t
- Reinigungsservice -

+ + + plus zusätzlich erhalten Sie ein finanzamtkonformes Kassenbuch oder eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit nach § 29 SGB II, ohne weitere vertragliche Verpflichtungen einzugehen. + + +





Zum Berufsbild Bügelservice
 

    Der Bügelservice ist zuzuordnen dem Hauspersonal, auch Haushaltshilfe genannt, bezeichnet vor allem Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt tätig sind, um v.a. die Hauswirtschaft zu besorgen (auch Haushaltshilfen).

    Andere Wörter sind Haushaltshilfe, Dienstmädchen, Hilfskraft im Haushalt, Hausangestellter, Haustochter oder umgangssprachlich auch "Perle". In der Hotellerie wird von Hauspersonal gesprochen, wenn nicht der Service im Lokal oder den Küchenarbeiten die Rede ist.


Begriffe, Abgrenzung zur Tätigkeit

    Eine Haushaltshilfe erbringt in einem fremden Haushalt Hilfs-Arbeiten, die sonst auch als Tätigkeiten zur eigenen Lebensführung betrachtet werden. Beispiele: Lebensmittel einkaufen, einlagern, Essen zubereiten, Wäscheversorgung, Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Einkäufe und Botengänge. Diese Tätigkeiten werden auch Familienarbeit oder Reproduktionsarbeit genannt. Darin kommt ihr Charakter zur Sicherung des individuellen Lebens zum Ausdruck. Dazu können auch Tätigkeiten kommen, die sich mit anderen Berufsfeldern überlagern: Beaufsichtigung und Erziehungsaufgaben von Kindern, Grundversorgung von kranken oder behinderten Personen, Versorgung von Haustieren oder Mithilfe in (kleineren) landwirtschaftlichen Betrieben. Die selbständige Lebensführung wird sonst meist nicht als Erwerbsarbeit betrachtet sondern der privaten Sphäre zugeordnet. Viele Menschen wünschen sich, eine Haushaltshilfe anzustellen, um von diesen Tätigkeiten entlastet zu werden.


Literatur - die man gelesen haben sollte

  • Daniela Bergdolt, Katharina Högel: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. DTV-Beck; 2000; ISBN 3423056738
  • Begemann, Maik-Carsten (2007): Die Inanspruchnahme von Dienstleistungszentren zur Unterstützung im Privathaushalt - Eine vom Konzept der Alltäglichen Lebensführung angeleitete empirische Untersuchung zur Nutzung haushaltsbezogener Dienstleistungen, Hamburg
  • Lore Blosser-Reisen et al: Grundlagen der Haushaltsführung, Eine Einführung in die Wirtschaftslehre des Haushalts. 239 Seiten. Schneider Verlag Hohengehren. 3. Aufl. 1980. ISBN 3871162086 . (Das haushaltswiss. Grundlagenwerk)
  • Handlungsspielräume und Grenzen der selbständigen Haushaltsführung im Alter. 1982. 243 Seiten - bzw. Altern, Integration sozialer und gesundheitlicher Hilfen. Huber, Bern. 1997, ISBN 3456828128
  • BMfA+S (Hrsg., 1992): Alterssicherung in Deutschland 1986. Band IV: Haushalte und Ehepaare. Forschungsbericht 200-lV Sozialforschung (Infratest Sozialforschung, Bearbeiter Klaus Kortmann), Bonn.
  • Regula Bochsler, Sabine Gisinger: Dienen in der Fremde. Dienstmädchen und ihre Herrschaften in der Schweiz des 20. Jahrhunderts. Zürich, 1989.


Wann liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor?

  • Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt (SGB IV, SGB III, darüber Niedriglohn-Job). Der Arbeitnehmer ist nach §§ 8 I Nr.1 SGB IV, 7 I SGB V, 20 I 1 SGB XI, 5 II 1 SGB VI, 27 II 1 SGB III bis zu dieser Grenze von der Sozialversicherung befreit. Der Arbeitgeber hat für geringfügig Entlohnte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, dennoch folgende Pauschalabgaben (jeweils gerechnet vom Arbeitsentgelt) zu leisten:
  • 13 % Krankenversicherungspauschale
  • 15 % gesetzliche Rentenversicherungspauschale
  • 2 % Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer u. Solidaritätszuschlag
  • 0,1 % Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
  • = 30,1 % insgesamt
  • Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privathaushalt ausgeübt und besteht in so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen (Tätigkeiten, die normalerweise Familienmitglieder erledigen, zum Beispiel Kochen, Putzen, Gartenarbeiten), gelten folgende Pauschalabgaben:
  • 5 % Krankenversicherungspauschale
  • 5 % Rentenversicherungspauschale
  • 2 % Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer u. Solidaritätszuschlag
  • 0,1 % Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
  • 1,6 % Beiträge zur Unfallversicherung
  • = 13,7 % insgesamt
  • In der Regel werden die Pauschalabgaben vom Arbeitgeber getragen, so dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt brutto für netto erhält. Die gesetzlichen Regelungen schließen eine Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer jedoch nicht aus. Trotz der Krankenversicherungs-/Rentenversicherungspauschale ist man durch Minijobs nicht krankenversichert und nicht rentenversichert. Die Versicherung muss freiwillig oder durch öffentliche Kassen übernommen werden. Rentenansprüche kann man durch eigene Zuzahlung in Höhe von 4,5 % des Bruttolohns erwerben; d. h., dass man bei einem Bruttolohn von 400,00 € nicht mehr 400 €, sondern lediglich noch 382,00 € netto ausgezahlt bekommt. Den Verzicht bzw. die Inanspruchnahme dieser Aufstockung sollte man bereits zu Beginn der Beschäftigung schriftlich erklären. Außerdem sind für die korrekte Anmeldung einer Aushilfe weitere Angaben wie z.B. Rentenversicherungsnummer, Geburtsort, -datum und -name erforderlich. Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben und in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig sind, weil sie nach § 5 Abs. 2 Satz 2 auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, ist beitragspflichtige Einnahme das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch der Betrag in Höhe von 155 Euro (§ 163 Abs. 8 SGB VI). Die Pauschalabgaben muss der Arbeitgeber an die zentrale Einzugstelle, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (auch Minijob-Zentrale genannt), zahlen. Diese teilt dann den Pauschalbeitrag auf die einzelnen Versicherungszweige und die Steuern auf. Für die Zahlung der Beiträge gibt es folgende Möglichkeiten: a) Für den unternehmerischen Arbeitgeber ist im Regelfall - insbesondere bei schwankendem Lohn - ein monatlicher Beitragsnachweis zu erstellen, wobei die Zahlung durch Scheck, Banküberweisung oder Lastschrifteinzug erfolgt. b) Beim Arbeitgeber "Privathaushalt" erfolgt die Anmeldung der Haushaltshilfe und die Zahlung der Beiträge im Rahmen des sogenannten Haushaltsscheck-Verfahrens. Dabei werden jeweils zum 15. Januar und 15. Februar die Beiträge des vergangenen Halbjahres durch die Bundesknappschaft eingezogen.


Nutzen Sie unsere 25- jährige Berufserfahrung im Bereich der Existenzgründungsberatung:

  • Verbauen Sie sich nicht Ihre Zukunft durch unprofessionelle Existenzgründungskonzepte!
  • Zeigen Sie Ihren Freunden und Bekannten - wie man eine Existenz richtig gründet!
  • Mit diesem Existenzgründungskonzept können Sie Ihren Erfolg planen wie die Wirtschaftsprofis!
  • Auch nach der Gründung können Sie dieses Existenzgründungskonzept als wichtiges Controllinginstrument für IhrUnternehmen nutzen!


 

Dieses Produkt besteht aus 1 CD.


Auf der CD befindet sich:

  • Ein sehr umfangreicher und übersichtlicher Textteil des Existenzgründungskonzeptes als Word-Dokument. Hier setzen Sie nur noch Ihre individuellen Daten (Name, Standort usw.) ein. Die zu ergänzenden Textteile haben wir für Sie extra rot markiert, damit Sie schnell die Aktualisierung vornehmen können.
  • Weiterhin befinden sich auf der 1. CD alle notwendigen betriebswirtschaftlichen Berechnungen (Finanzteil). Diesen 16- seitigen Berechnungsteil stellen wir Ihnen als verknüpfte Excelvorlagen bereit. All diese Vorlagen gehen dabei von einer korrekten Vorausschau von 3 Jahren aus. Auch hier können Sie Ihre individuellen Zahlen ergänzen. Die hier zu ergänzenden Zahlen sind hier grün markiert - einfacher gehts nicht!
  • Informationsmöglichenkeiten zu Fördermitteln!


Inhaltsverzeichnis des Existenzgründungskonzeptes

  • Zusammenfassung
  • Anforderung an den Inhaber
  • Leistungen
  • Persönliche Voraussetzungen
  • Kosten und Preise
  • Rechtliche Voraussetzungen
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Rechtsform
  • Standort/Räumliche Voraussetzungen
  • Zielgruppe
  • Stärken und Schwächen
  • Marktumfeld
  • Wettbewerbsanalyse
  • Umsatzplanung (für 3 Jahre)
  • Personalplanung (für 3 Jahre)
  • Kostenplanung (für 3 Jahre)
  • Investitionsplanung (für 3 jahre)
  • Rentabilitätsplanung (für 3 Jahre)
  • Liquiditätsplanung (für 3 Jahre)
  • Risikoanalyse
  • Ziele und Visionen
  • Zeitplan
  • Anlagenverzeichnis mit 16 ausführlichen Excelanlagen


Beispiele: Umsatzplanung für 3 Jahre



Grafische Auswertung des Liquiditätsplanes 1. Jahr


 
Wir zeigen Ihnen wie es geht!
  • Wir zeigen Ihnen Ihr praktisches Vorgehen zum Start und beantworten Ihnen u.a. folgende Fragestellungen!
  • Welche gesetzlichen Vorschriften muss ich besonders beachten?
  • Welche Grundkenntnisse zählen zu den persönlichen Voraussetzungen - um in dieser Branche Erfolg zu haben?
  • Wie ermittle ich meine Mitbewerber?
  • Wie groß ist das Risiko - Risikoanalyse?
  • Wie komme ich an Kunden?

+ + + Neu! - Sie erhalten zusätzlich und ohne vertragliche Verpflichtungen kostenlos die Grundausstattung einer Existenzgründungsbibliothek (auf der 1. CD) + + +
Inhalt:


  • die wichtigsten Webseiten für den Existenzgründer (mit allen aktuellen Fördermittelhinweisen)


ausserdem ein finanzamtkonformes EWU KASSENBUCH:

Kasseneinnahmen und Kassenausgaben, so schreibt der § 146 Abs. 1, Satz 2 der Abgabenordnung (AO) es vor, sollen täglich festgehalten werden. In der Praxis wird zwar häufig gegen diesen Grundsatz verstoßen, aber ein gut geführtes Kassenbuch spart nicht nur Kosten gegenüber dem Steuerberater, hält einer Steuerprüfung stand und dient gleichzeitig als Controllinginstrument. Mit dem Einsatz dieses Kassenbuches sind Sie in der Lage, Entwicklungen auf der Einnahme- wie Ausgabeseite schneller zu erkennen und die Kontrolle zu behalten. Das EWU Kassenbuch ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz zwischenzeitlich bei mehreren tausend Unternehmen erfolgreich seit Jahren im Einsatz und enthält folgende Funktionen:

  • korrekte Umsatz- und Mehrwertsteuerausweisung
  • eine automatisierte Quittungsausgabe
  • frei wählbare Buchungstexte
  • umfangreiche Sortiermöglichkeiten (Belegnr, Belegdatum usw.)
  • wahlweise Möglichkeit der Druckausgabe in Word
  • Passwortschutzmöglichkeit
  • umfangreiche Suchfunktionen
  • Anzahl der Firmen, die das Kassenbuch nutzen möchten: = beliebig
  • Anzahl der Kassenbücher pro Firma = beliebig!





zum Autor des Existenzgründungskonzeptes
Dr. Karsten Wallberg


Berufliches:

Dr. Karsten Wallberg hat im Jahr 1990 die Unternehmensberatung EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH gegründet. Die hier entwickelten Softwareprodukte und betriebswirtschaftlich- und strategischen Konzepte werden über die Vertriebsfirma B&C Business & Communication GmbH vertrieben. Dr. Karsten Wallberg ist in beiden Firmen der geschäftsführende Gesellschafter und wird durch ein fleißiges Mitarbeiterteam aktiv unterstützt.
Er bringt längjährige Berufserfahrungen aus der Unternehmensberatung und Softwareentwicklung von einem großen Softwaresystemhaus mit, wo er über 20 Jahre in leitender Position tätig war. Er studierte die Organisation der Informationsverarbeitung, anschließend Betriebswirtschaft an der Humboldt Universität zu Berlin, wo er auch promovierte.
Er ist als Unternehmensberater bei allen öffentlichen Trägerschaften Deutschlands, der Schweiz und Österreichs gelistet und verfügt über spezielle Kenntnisse bei der Platzierung von Produkten auf dem Markt. Auf Grund seines sehr stark ausgeprägten strategischen Denkens ist er des öfteren als persönlicher Berater von bekannten Politikern und Unternehmen in den letzten 15 Jahren in Erscheinung getreten.

 

Dieses Produkt haben wir am Wednesday, 15. August 2007 in unseren Katalog aufgenommen.
Bewertungen

Stromwechsel.de